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   VG Berlin, 11.10.2023 - 28 K 82.22 V   

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VG Berlin, 11.10.2023 - 28 K 82.22 V (https://dejure.org/2023,45291)
VG Berlin, Entscheidung vom 11.10.2023 - 28 K 82.22 V (https://dejure.org/2023,45291)
VG Berlin, Entscheidung vom 11. Oktober 2023 - 28 K 82.22 V (https://dejure.org/2023,45291)
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  • VG Osnabrück, 04.02.2022 - 3 B 4/22

    Bestimmtheit; Corona; Covid-19 Virus; Genesenennachweis; Verfassungswidrigkeit

    Auszug aus VG Berlin, 11.10.2023 - 28 K 82.22
    Dabei ist zu unterscheiden zwischen den Eheschließungsvoraussetzungen gemäß Art. 13 Abs. 1 EGBG und der Form der Eheschließung gem. Art. 13 Abs. 4, Art. 11 Abs. 1 EGBGB (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Mai 2023 - OVG 3 B 4/22 -, juris Rn. 22).
  • BVerfG, 01.02.2023 - 1 BvL 7/18

    Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen mangels Regelungen zu den Folgen und zu

    Auszug aus VG Berlin, 11.10.2023 - 28 K 82.22
    Sie werden in Deutschland grundsätzlich als wirksam angesehen, wenn sie nach dem Recht des Orts der Eheschließung formal wirksam zustande gekommen sind und die Eheschließungsvoraussetzungen nach dem jeweiligen Recht des Staates vorlagen, dem die Verlobten zum Zeitpunkt der Eheschließung angehörten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. Februar 2023 - 1 BvL 7/18 -, juris Rn. 6).
  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    Auszug aus VG Berlin, 11.10.2023 - 28 K 82.22
    Der Kläger hat weder einfachgesetzlich noch aus Art. 6 Abs. 1 GG einen eigenen Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels an seine Ehefrau, auch wenn Art. 6 Abs. 1 GG bei Entscheidungen über ein Aufenthaltsbegehren erfordert, dass die Behörde die familiären Bindungen des den (weiteren oder erstmaligen) Aufenthalt begehrenden Ausländers an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, pflichtgemäß, das heißt entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen, in ihren Erwägungen zur Geltung bringt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2005 - 2 BvR 1001/04 - juris Rn. 17; Beschluss vom 10. Mai 2008 - 2 BvR 588/08 - juris Rn. 11; Beschluss vom 5. Juni 2013 - 2 BvR 586/13 - juris Rn. 12; BVerwG, Beschluss vom 12. Juli 2013 - BVerwG 10 C 5.13 -, juris Rn. 4 f.).
  • BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13

    Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche Maßnahmen der

    Auszug aus VG Berlin, 11.10.2023 - 28 K 82.22
    Der Kläger hat weder einfachgesetzlich noch aus Art. 6 Abs. 1 GG einen eigenen Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels an seine Ehefrau, auch wenn Art. 6 Abs. 1 GG bei Entscheidungen über ein Aufenthaltsbegehren erfordert, dass die Behörde die familiären Bindungen des den (weiteren oder erstmaligen) Aufenthalt begehrenden Ausländers an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, pflichtgemäß, das heißt entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen, in ihren Erwägungen zur Geltung bringt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2005 - 2 BvR 1001/04 - juris Rn. 17; Beschluss vom 10. Mai 2008 - 2 BvR 588/08 - juris Rn. 11; Beschluss vom 5. Juni 2013 - 2 BvR 586/13 - juris Rn. 12; BVerwG, Beschluss vom 12. Juli 2013 - BVerwG 10 C 5.13 -, juris Rn. 4 f.).
  • BVerfG, 10.05.2008 - 2 BvR 588/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung von Eilrechtsschutz

    Auszug aus VG Berlin, 11.10.2023 - 28 K 82.22
    Der Kläger hat weder einfachgesetzlich noch aus Art. 6 Abs. 1 GG einen eigenen Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels an seine Ehefrau, auch wenn Art. 6 Abs. 1 GG bei Entscheidungen über ein Aufenthaltsbegehren erfordert, dass die Behörde die familiären Bindungen des den (weiteren oder erstmaligen) Aufenthalt begehrenden Ausländers an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, pflichtgemäß, das heißt entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen, in ihren Erwägungen zur Geltung bringt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2005 - 2 BvR 1001/04 - juris Rn. 17; Beschluss vom 10. Mai 2008 - 2 BvR 588/08 - juris Rn. 11; Beschluss vom 5. Juni 2013 - 2 BvR 586/13 - juris Rn. 12; BVerwG, Beschluss vom 12. Juli 2013 - BVerwG 10 C 5.13 -, juris Rn. 4 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2020 - 19 A 1420/19
    Auszug aus VG Berlin, 11.10.2023 - 28 K 82.22
    Die Beweiserhebung zur Bestimmung des ausländischen Rechts und der maßgeblichen Rechtspraxis ist statthaft, aber nur erforderlich, soweit das ausländische Recht dem Gericht unbekannt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Juli 2012 - BVerwG 10 C 2.12 -, juris Rn. 14; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. Juni 2020 - 19 A 1420/19.A -, juris Rn. 40 ff.).
  • BVerwG, 19.07.2012 - 10 C 2.12

    Visum; nationales Visum; Ehe; Internationales Privatrecht; selbstständige

    Auszug aus VG Berlin, 11.10.2023 - 28 K 82.22
    Die Beweiserhebung zur Bestimmung des ausländischen Rechts und der maßgeblichen Rechtspraxis ist statthaft, aber nur erforderlich, soweit das ausländische Recht dem Gericht unbekannt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Juli 2012 - BVerwG 10 C 2.12 -, juris Rn. 14; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. Juni 2020 - 19 A 1420/19.A -, juris Rn. 40 ff.).
  • BVerwG, 27.08.1996 - 1 C 8.94

    Klagerecht für Ehefrau eines türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus VG Berlin, 11.10.2023 - 28 K 82.22
    Darin unterscheidet sich der Fall zudem von Konstellationen, in denen ein Antrag einer bereits im Bundesgebiet lebenden Ausländerin auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels abgelehnt wurde (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 27. August 1996 - BVerwG 1 C 8.94 -, juris Rn. 20), weil hier weder eine Ausreisepflicht der Klägerin noch die Fiktionswirkung des § 81 Abs. 3 oder 4 AufenthG im Raum steht.
  • BVerwG, 12.07.2013 - 10 C 5.13

    Visum; Aufenthaltstitel; Familienangehöriger; Familiennachzug; Kindernachzug;

    Auszug aus VG Berlin, 11.10.2023 - 28 K 82.22
    Der Kläger hat weder einfachgesetzlich noch aus Art. 6 Abs. 1 GG einen eigenen Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels an seine Ehefrau, auch wenn Art. 6 Abs. 1 GG bei Entscheidungen über ein Aufenthaltsbegehren erfordert, dass die Behörde die familiären Bindungen des den (weiteren oder erstmaligen) Aufenthalt begehrenden Ausländers an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, pflichtgemäß, das heißt entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen, in ihren Erwägungen zur Geltung bringt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2005 - 2 BvR 1001/04 - juris Rn. 17; Beschluss vom 10. Mai 2008 - 2 BvR 588/08 - juris Rn. 11; Beschluss vom 5. Juni 2013 - 2 BvR 586/13 - juris Rn. 12; BVerwG, Beschluss vom 12. Juli 2013 - BVerwG 10 C 5.13 -, juris Rn. 4 f.).
  • OLG Köln, 08.03.2022 - 26 Wx 3/22

    Unwirksamkeit einer Eheschließung per Videotelefonie mit Behörden in den USA;

    Auszug aus VG Berlin, 11.10.2023 - 28 K 82.22
    Der Ehevertragsabschluss nach islamischem Recht erfolgte nicht in Deutschland, auch wenn der Kläger von Deutschland aus per Videotelefonie zugeschaltet war (anders, wenn sich beide Partner in Deutschland befinden und ihr Eheversprechen per Videotelefonie gegenüber einer Behörde in Utah abgeben, s. OLG Köln, Beschluss vom 8. März 2022 - I-26 Wx 3/22 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.08.2020 - 11 S 5.20

    Vorläufige Duldung; Einreise ohne Visum; Patchwork-Familie; deutsches

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